Der Klimawandel stellt uns Handwerker und unsere Kunden vor neue Herausforderungen.
Die Zunahme von Starkregen, Stürmen und massivem Schneefall (Schneedruck) zwingt uns, besondere Maßnahmen bei der Ausführung von Dacharbeiten zu ergreifen bzw. unsere Kunden darauf hinzuweisen, was künftig erforderlich sein wird, damit die extremen Wetterverhältnisse keine größeren Schäden verursachen.
Im Folgenden informieren wir Sie über mögliche Abhilfen:
Seit 01.03.2011 ist eine Sturmverklammerung bei Neubauten, Dachumdeckungen und Reparaturen erforderlich. Die Windsogsicherung wird hierbei nach dem neuen
ZVDH-Regelwerk berechnet. Je nach Berechnung ist eine Verklammerung im Verhältnis 1:1 (jeder Ziegel muss verklammert werden) bis 1:3 (jeder dritte Ziegel muss verklammert werden) notwendig. Bei
Nichtbeachtung dieser Vorschrift greift keine Sturm- bzw. Hagelversicherung.